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AGB

I. Geltung
1. Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
4. In Ergänzung zu den vorliegenden Bedingungen gelten ebenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenz- und sonstigen Bedingungen der Hersteller. Mit Entgegennahme der Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
5. Alle von uns verwendeten Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Produkten abweichen.

II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend. Ein Vertragsabschluß erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch ERWE-Elektrobau GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellung gebunden.
2. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften und unserem Online-Katalog gemachten Angaben vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er Waren, die er nicht oder nicht so bestellt hat nicht annehmen muß.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von ERWE-Elektrobau GmbH geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. ERWE-Elektrobau GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines ERWE-Elektrobau GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ERWE-Elektrobau GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Gegenüber Ansprüchen von ERWE-Elektrobau GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

IV. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
1.Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ERWE-Elektrobau GmbH. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von ERWE-Elektrobau GmbH eintreten, hat ERWE-Elektrobau GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
2. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ERWE-Elektrobau GmbH zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
3. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird ERWE-Elektrobau GmbH von ihrer Leistungspflicht frei. Das Transportunternehmen wird von ERWE-Elektrobau GmbH unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist ERWE-Elektrobau GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

V. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse von ERWE-Elektrobau GmbH bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die

- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder

- Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind bzw. die Seriennummer auch ohne Entsiegelung eingesehen werden kann.
2. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Der Verbraucher muss sich für Warenrücksendungen ab einem Warenwert von 40,00 Euro hierzu mit ERWE-Elektrobau GmbH in Verbindung setzen, die eine Abholung - für den Verbraucher kostenlos - veranlassen wird. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden. Unfrei eingeschickte Pakete werden nicht angenommen. Für Großstücke ab 15 kg veranlaßt ERWE-Elektrobau GmbH die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline von ERWE-Elektrobau GmbH, per Fax oder per eMail beantragt werden.

VI. Kulanzrücknahme/ Annahmeverweigerung
1. Nach Ablauf der einmonatigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache ERWE-Elektrobau GmbH icht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist ERWE-Elektrobau GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist ERWE-Elektrobau GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an ERWE-Elektrobau GmbH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält sich ERWE-Elektrobau GmbH das Recht vor, diese geltend zu machen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. ERWE-Elektrobau GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt die ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüchen) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an ERWE-Elektrobau GmbH ab.
3. Die im Eigentum von ERWE-Elektrobau GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an ERWE-Elektrobau GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. ERWE-Elektrobau GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ERWE-Elektrobau GmbH berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum von ERWE-Elektrobau GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt ERWE-Elektrobau GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum von ERWE-Elektrobau GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

VIII. Mängelrügen, Gewährleistung
ERWE-Elektrobau GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln für eine Dauer von mindestens 24 Monaten bei Gefahrenübergang mit folgender Maßgabe:
1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von ERWE-Elektrobau GmbH beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch ERWE-Elektrobau GmbH, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich an ERWE-Elektrobau GmbH zurückzusenden.
2. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. ERWE-Elektrobau GmbH behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln.
3. Keine Gewähr übernimmt ERWE-Elektrobau GmbH für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/ oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel waren.
4. Die Gewährleistung erlischt, sobald der Käufer selbständig Eingriffe und/ oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch nicht von ERWE-Elektrobau GmbH autorisierten Personen vornehmen lässt, sofern der Mangel darauf beruht.
5. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
6. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmässig unverhältnismässig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte ERWE-Elektrobau GmbH im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
7. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist ERWE-Elektrobau GmbH innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz im Sinne des § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abgegolten im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
8. Durch einen durch ERWE-Elektrobau GmbH vorgenommenen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
9. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. ERWE-Elektrobau GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
10. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt ERWE-Elektrobau GmbH eine Gewährleistung von einem Jahr, sofern in der Artikelbeschreibung nicht anders ausgewiesen.
11. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, muß jeder Rücksendung von Ware eine Kopie der Kaufrechnung und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich original verpackt an ERWE-Elektrobau GmbH zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
12. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. ERWE-Elektrobau GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
13. Geräte, die nicht von ERWE-Elektrobau GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
14. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

IX. Herstellergarantie
1. ERWE-Elektrobau GmbH ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Die meisten von ERWE-Elektrobau GmbH vertriebenen Waren zeichnen sich durch einen 36-monatigen Vor-Ort-Service des Herstellers aus. Der Käufer muß dafür Sorge tragen, dass die dem Produkt vom Hersteller beigefügten Garantieunterlagen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und an den Hersteller übersandt werden.
2. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet ERWE-Elektrobau GmbH gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. ERWE-Elektrobau GmbH kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass ERWE-Elektrobau GmbH gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und ERWE-Elektrobau GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz von ERWE-Elektrobau GmbH
2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Bremen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

XI. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. ERWE-Elektrobau GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. ERWE-Elektrobau GmbH ist dann berechtigt Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von ERWE-Elektrobau GmbH beachtet.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Bremen, den 27.11.2009
ERWE-Elektrobau GmbH, Brendelweg 237, 27755 Delmenhorst
Geschäftsführer: Lars Tanneberg & Michael Flade